Hauptbereich
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Wohnbau Weissach GmbH und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführung verbunden mit einem Recht auf Auskunft und Unterrichtung. Zu diesem Zweck stehen die Aufsichtsräte ständig im engen Kontakt mit der Geschäftsführung und müssen sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft informieren. In regelmäßigen Sitzungen nimmt der Aufsichtsrat Berichte der Geschäftsführung entgegen und kann diese erforderlichenfalls einfordern. Außerdem ist er zu Weisungen an die Geschäftsführung berechtigt, soweit dem keine gesetzliche Bestimmung entgegensteht.
Weiterhin hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. über den Ausgleich des Jahresfehlbetrages zu prüfen. Für verschiedene weitere Angelegenheiten benötigt die Geschäftsführung die Zustimmung des Kontrollorgans. So bestimmt der Aufsichtsrat u.a. über Baubeschlüssen, Übernahme von Verwaltung und Betrieb von Anlagen, Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden und nicht zuletzt über Personalangelegenheiten.
Geschäftsführung
Der Geschäftsführung obliegt die Führung der Geschäfte der Gesellschaft und deren Vertretung nach außen. Bei der Ausübung der alltäglichen Geschäfte muss sie sich an die in der Geschäftsordnung festgelegten Wertgrenzen halten. Bei Überschreitung dieses Spielraums, muss der Aufsichtsrat zwingend zustimmen. Außerdem überwacht die Geschäftsführung den ordnungsgemäßen Zustand der Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen der WWG und erstellt den Jahresabschluss sowie den Wirtschaftsplan.
Geschäftsführer ist
Klaus Birkner
0175 4401275
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