Erklärung zur Barrierefreiheit: Gemeinde Weissach

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Erklärung zur Barrierefreiheit

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Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.wwg-weissach.de veröffentlichten Website der Wohnbau Weissach GmbH. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer am 25.2.2021 durchgeführten Selbstbewertung

 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere: 

  • a. Beschreibung: Die Geomap (interaktiver Ortsplan) und Übersichtskarten sind nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich.
  • 
b. Maßnahmen: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die zuständigen Mitarbeiter werden die Inhalte der Karten nach und nach überprüfen und auf den passenden Detailseiten/Inhalten die Informationen in barrierefreier Form abbilden.

2. Barriere: 

  • a. Beschreibung: Die Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt, Bilder weisen im allgemeinen fehlende Titel und Alt-Texte auf.

  • 
b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter werden die Infografiken und Bilder nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.

3. Barriere: 

  • a. Beschreibung: Nicht alle Links auf der Website sind korrekt betitelt.
  • 
b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter werden diese Mängel nach und nach beheben.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Wohnbau Weissach GmbH kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Wohnbau Weissach GmbH auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Wohnbau Weissach GmbH überarbeitet werden. Die Wohnbau Weissach GmbH ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Wohnbau Weissach GmbH bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.2.2021 erstellt und zuletzt am 22.2.2021 überprüft und aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Weissach

Klaus Birkner
Rathausplatz 1
71287 Weissach
klaus.birkner(@)wwg-weissach.de

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular, am Ende der Seite, melden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6

70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

0711 279-3358 oder 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Website:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Presse-und-Aktuelles/Links/links_node.html

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Barriere melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Dann nutzen Sie unser Feedback-Formular, um uns eine Nachricht zukommen zu lassen.

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