Wohnberechtigungsschein: Gemeinde Weissach

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Wohnberechtigungsschein

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Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Wohnungssuchende Menschen mit einem geringen oder mittleren Einkommen haben die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu beantragen. Der WBS berechtigt zur Anmietung einer geförderten Mietwohnung. Für die Erteilung eines WBS sind bestimmte Haushaltsgrößen und Einkommensgrenzen einzuhalten, die dieser Tabelle entnommen werden können.

Personen, die zum Haushalt gehören, können nach Landeswohnraumfördergesetz - neben den Mietern und deren Ehe- oder Lebenspartnern – Verwandte wie Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister sowie Pflegekinder sein. Das Bruttoeinkommen eines Haushaltsangehörigen abzgl. der Werbungskosten gilt als Einkommen. Zur Ermittlung der Förderfähigkeit wird das Einkommen aller Haushaltsangehörigen zusammengerechnet. Aufgrund der Anhebung der Einkommensgrenzen haben bereits viele Haushalte mit mittlerem Einkommen Anspruch auf einen WBS, der immer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen ist. Einen WBS erhalten Sie unter Vorlage der erforderlichen Nachweise bei der Gemeindeverwaltung Weissach (Tel. 07044 9363-0, E-Mail: gemeinde(@)weissach.de).